Allgemeine Mietbedingungen gemäß Mietvertrag
1.Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände
pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.
Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung
auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen
und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu
machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls
unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht
ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
2.Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.
Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.
3.Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle
eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht,
und zwar wie folgt:
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in
vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR
berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben
4.Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung
in Höhe von 20 % der Gesamtnettomiete zu zahlen.
Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen
sein.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag
zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung
geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 3 dieses
Vertrages.
5.Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
7.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck
dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.